1. Arten der öffentlichen Einkünfte in den Hellenischen Freistaaten
Die Athenischen Staatseinkünfte waren wie die Ausgaben theils regelmässige zur Deckung der laufenden Kosten im Friedenszustande, theils aulserordentliche zur Vorbereitung und Führung des Krieges. Indem wir die Betrachtung derselben beginnen, drängt sich zuerst die Frage auf, welche Arten der Einkünfte und Abgaben den Hellenen die besten. und erträglichsten schienen. Unter alien Abgaben widerstreiten nicht nur im Allgemeinen, sondern auch nach den Grundsätzen der Alten keine mehr dem Gefühle der Freiheit als persönliche Steuern; in Athen war es anerkannt, dass nicht vom Körper, sondern vom Vermögen gesteuert werden müsse: aber auch das Vermögen der Bürger wurde nur im Nothfalle besteuert, oder unter einer ehrenvollen Form. In Athen und gewiss in alien übrigen Hellenischen Freistaaten erhob man keine unmittelbare Steuer vom Eigenthum, ausser etwa von Sklaven, und die ausserordentliche Kriegsteuer nebst den Liturgien, welche letztere als Ehrensache angesehen wurden; eine regelmässige Grundsteuer oder Zehnten (δεϰάτη) gab es in Freistaaten nicht, und abgerechnet die heiligen und Staatsgüter lässt sich nur in der ältesten Geschichte Attika's eine Zinspflichtigkeit des Grundbesitzes nachweisen, aber nicht an das gemeine Wesen, sondern an den Adel als Grundeigenthümer: ebenso wenig kannte man eine Häusersteuer, wie man durch Missverstand einer Stelle eines alten Schriftstellers glaubte. Die beliebtesten und best en Einkünfte mulsten die von öffentlichen Gütern oder Dömanen sein: ausser diesen hatte man indirecte Steuern, welche alle, und directe, welche die Fremden trafen; sodann Gerichts- und Strafgelder.
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