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Bereits vor funfzehn Jahren war der Verfasser veranlasst, das vorliegende Werk neu herauszugeben. Er begann damals erne Durclisicht desselben zu diesem Zwecke, gerieth aber dabei in metrologische Untersuchungen, welche ihn so fesselten, dass ihm unter den Händen das besondere Buch über Masse und Gewichte entstand, welches im Jahre 1838 erschienen ist. Eine weitere nothwendige Vorarbeit für die neue Ausgabe der Staatshaushaltung der Athener war die Behandlung der einige Jahre vorher ausgegrabenen Urkunden über das Seewesen, welche im Jahre 1840 bekannt gemacht worden sind. Bis zum Jahre 1845 hielten den Verfasser andere Beschäftigungen ab, Hand an die neue Ausgabe zu legen: dann fing er an die seit Erscheinen des ersten Bandes des Corpus Inscriptionum Graecarum, vorzüglich die von Rangabé in seinem verdienstlichen Werke heraüsgegebenen Attischen Inschriften durchzuarbeiten, aus welchen Stoff für den Gegenstand zu entnehmen war. Zwei derselben sind in der Abhandlung „über zwei Attische Rechnungsurkunden” in den Schriften der Akademie der Wissenschaften vom Jahre 1846 besonders erläutert und werden hier nicht wiederholt. Nach Beendigung dieser Vorarbeiten hat der Verfasser die vier Bücher von der Staatshaushaltung nebst den Beilagen, grossentheils unter den ungünstigsten Zeitumständen, verbessert und hier und da erweitert.
Die Kunde der Hellenischen Alterthümer steht noch in ihren Anfängen: grosser Stoff ist vorhanden, die meisten wissen ihn nicht zu gebrauchen. Wenige Gegenstände sind genügend abgehandelt, weil wer Einzelnes einigermassen erschöpfen will, das Ganze kennen muss: ein Entwurf des Ganzen, mit wissensehaftlichem Geiste und umfassenden Ansichten gearbeitet, und nach festen Begriffen geordnet, nicht wie die bisherigen ein roher und unzusammenhängender Wust, nicht von einem Zusammenträger, sondern einem Forscher und Kenner, ist urn so mehr ein Bedürfniss des gegenwärtigen Zeitalters, jemehr sich die Masse der Alterthumsgelehrten, der jüngern vorzüglich, in einer an sich keinesweges verächtlichen, aber meist auf das Geringfügigste gerichteten Sprachforschung und kaum mehr Wort- sondern Silben- und Buchstabenkritik selbstgenügsam gefällt, bei welcher die ächten Philologen früherer Jahrhunderte ihre Beruhigung nicht gefunden hatten und wodurch diejenigen, die ihrem Namen zufolge des Eratosthenes Nachfolger, im Besitz der ausgebreitetsten Kunde sein sollten, in der Form untergehend zu vornehmen Grammatisten einschrumpfen, und unsere Wissenschaft dem Leben und dem jetzigen Standpunkte der Gelehrsamkeit immer mehr entfremden. Aber ehe es mögüch ist jenes Bedürfniss gründlich zu befriedigen, müssen einzelne Theile nach einem nicht zu kleinlichen Maisstabe bearbeitet werden.
Als mir der Herr Verleger dieses Werkes im Sommer 1880 auf Adolf Kirchhoff's Veranlassung den Wunscli aussprach dasselbe erneuert zu sehen, konnte ich nicht im Zweifel sein, dass dieser Wunsch einem wesentlichen Interesse der Wissenschaft entgegenkain. Da die Vorräte gänzlich erschöpft waren, drohte das Buch eine antiquarische Seltenheit zu werden, während es doch weit davon entfernt ist, nur die Geltung einer historischen Reliquie beanspruchen zu konnen, sondern bei der lebendigen Weiterarbeit auf dem umfangreichen von ihm behandelten Gebiete auch heute von Niemand entbelirt werden kann. Denn so viele Fortschritte dieser Zweig der Altertumswissenschaft in den 36 seit der Veröffentlichung der vorigen Aunage verflossenen Jahren auch gemacht hat, so ist doch für viele Fragen Böckh's Resultat noch immer giltig, für andere heute noch umstrittene die Berücksichtigung seiner Ansicht notwendig, für immer aber wircl die Methode seiner Forschung vorbildlich und mustergiltig sein müssen, eine Methode, die man am kürzesten so charakterisiren kann, dass jede vorhandene Ueberlieferung auf das peinlichste erwogen, das Urteil aber zugleich durch eine anschauliche Vorstellung von der Function der lebendigen Kräfte im Staate bestimmt wird.
1. Inhalt dieses Buches. Von der Vermogensteuer im
Allgemeinen.
Die auiserordentlichen Einkünfte des Athenischen Staats, deren Betrachtung wir folgen lassen, waren theils für jeden vorkommenden Fall gesetzlich oder herkömmlich bestimmt, theils auf willkürliche nicht in der Verfassung gegründete Massregeln gebaut, durch welche der Staat Geldverlegenheiten zu decken suchte. Die ersteren sind zwiefach, theils eine bestimmte und zwar unmittelbare Stener, theils Liturgien: die Einsicht in beide setzt eine Erörterung über das Volksvermögen und die Schatzung von Attika voraus, ohne welche jede Untersuchung über diese Gegenstände dürftig, unklar und unfruchtbar bleibt; eine Erörterung, die mit nicht geringen Schwierigkeiten verknüpft ist, da so wenige, so unvollständige und unbestimmte Angaben auf uns gekommen sind. Am schicklichsten wircl dieselbe gleich bei der Vermögensteuer (εἰςφορὰ) vorgenommen, mit welcher die Bestimmung des Volksvermögens in der genauesten Verbindung steht. Es schien nämlich das grosse Bedürfniss, welches die -Kriege verursachten, auf keine Weise besser befriedigt werden zu können als durch Vermögensteuern; aber eben daraus lässt sich schliessen, dass diese nicht in das entfernteste Alterthum gehören. Vor dem Peloponnesischen Kriege hatte Athen keinen Grand häufige und bedeutende Vermögensteuern zu erheben; die Bürger dienten lange umsonst, die Schiffe wurden durch die Trierarchie ausgerüstet; die Belage rungskunst machte wenig Kosten, weil sie einfacli war: als hierauf der Sold eingeführt worden, und die Kriege mehr kosteten, bestritt man den Aufwand aus den Tributen. Man könnte daher zweifeln, ob vor dem bezeichneten Zeitraume irgend eine unmittelbare Steuer in Athen erhoben wurde, es müsste denn dieses unter dem Nam en eines Schatzungsgefälles (τέλος) geschehen sein, wovon wir zwar fast gänzlich ununterrichtet sind, was aber doch bisweilen geschehen zu sein scheint, weil alle Einrichtungen dazu bestanden und die Frage nach der Schatzungsleistung herkömmlich war.